Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift auf behördlichen Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung). Die Amtssignatur macht durch bestimmte Merkmale (z.B. Bildmarke) kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt.
Ein amtssigniertes Dokument hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. Rechtsgrundlage: §§ 19, 20 E-Government Gesetz (E-GovG)
Merkmale der Amtssignatur
- Bildmarke (gemäß § 19 E-GovG)
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- Information zur Prüfung der Amtssignatur (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Hinweis, über die Verifikation des Ausdruckes eines amtssignierten Dokumentes
Die Empfängerin bzw. der Empfänger kann die Rechtsgültigkeit und Authentizität amtssignierter Dokumente selbst überprüfen.
Prüfung elektronischer Dokumente
Die Empfängerin bzw. der Empfänger kann amtssignierte elektronische Dokumente jederzeit im Internet über extern verknüpfte Prüfdienste auf die Rechtmäßigkeit und Authentizität prüfen, in dem sie bzw. er das zuvor gespeicherte Dokument in der Anwendung hochlädt.
zur Signaturprüfung
Prüfung von Papierausdrucken
Ausgedruckte Dokumente können Sie gerne direkt bei uns überprüfen lassen:
Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs
Marktplatz 1
3371 Neumarkt an der Ybbs
Tel: +43 7412 526 42
Fax: +43 7412 526 429
E-Mail: marktgemeinde@neumarkt-ybbs.gv.at
Wenn Sie die Authentizität der folgenden gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke sicherstellen wollen, dann laden Sie sich die Datei herunter und verwenden Sie das Prüfservice www.signaturpruefung.gv.at um die heruntergeladene signierte PDF Datei und somit die Amtssignatur auf Korrektheit zu überprüfen.
Die Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs verwendet bei amtssignierten Dokumenten die folgende Bildmarke:
