Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise € 16,-- (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Zuständig

 
Kontaktdaten von Margit Melanschek
NameMargit Melanschek
AdresseMarktplatz 1
3371 Neumarkt/Ybbs
Telefon+43 7412 52642
Faxnummer+43 7412 526429
E-Mail (offiziell)marktgemeinde@neumarkt-ybbs.gv.at
E-Mail (persönlich)melanschek.margit@neumarkt-ybbs.gv.at